Pressespiegel

40 PLN pro Nacht für jeden Ukrainer

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In der Gazeta Wyborcza | Warschau | vom 15. März 2022 gefunden habe ich einen Artikel gefunden, der über die Probleme mit der Beantragung und Auszahlung einer Staatshilfe berichtet.*

Dort geht es um die finanzielle Unterstützung für jeden polnischen Staatsbürger, der seit der Invasion Russlands auf die Ukraine von dort kommende Flüchtlinge aufgenommen hat. Der Betrag beläuft sich auf 40 PLN pro Nacht pro aufgenommene Person. Damit hängen, wie die Zeitung treffend aufzeigt, sehr viele administrative Schwierigkeiten zusammen. Der Autor zitiert einen Beamten, der sich berechtigterweise fragt, wie nachgeprüft werden soll, dass bei einem Antragsteller zwanzig Ukrainer zwei Wochen lang übernachteten und nun in Deutschland Unterschlupf gefunden haben?

Auch bei mir zu Hause übernachteten einige Personen in zeitlichen Abständen und sind indessen in Litauen oder Deutschland. Den einzigen Beweis, den ich vorlegen kann, ist ein Foto mit meinen Gästen und private WhatsApp-Nachrichten auf Russisch, dass sie heil angekommen sind. Gemäß der vorgeschriebenen Prozeduren soll ich beim Verwaltungsamt in Warschau einen Antrag auf Auszahlung stellen. Die Stadt zahlt mir anschließend das Geld aus. Der Wojewode ist diejenige Institution, die das Geld zur Verfügung stellt. Die Woiwodschaft wird vom Staat (Regierung) geleitet, der Wojewode ist nur dem Premierminister gegenüber verantwortlich.

Stellt Euch indessen vor, wieviel Arbeit auf die Beamten in Warschau zukommt. Der Stadtpräsident Trzaskowski hat vor einigen Tagen davon gesprochen, dass in Warschau 300 Tausend Flüchtlinge angekommen und schätzungsweise 200 Tausend geblieben sind. Die Anträge kann man ab dem 16. März 2022 stellen! Laut Gesetz erhält man die Zahlung für die Dauer von maximal 60 Tagen. In einigen Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum verlängert werden. Pro Monat sind das also bis zu 1200 PLN, ca. 250 € pro aufgenommenen und gemeldeten Flüchtling.

Der Autor erwähnt zudem, dass der Verwaltungsaufwand in einem „Armageddon“ endet, weil noch etliche andere Aufgaben auf die Beamten zukommen. So dürfen die Ukrainer die sogenannte PESEL-Nummer, eine persönliche Identifikationsnummer, beantragen. Bei über 1,5 Millionen Flüchtlingen kommt die Verwaltung schnell an ihr Limit. Die Polen wurden sogar schon gebeten, andere Anträge, die nicht so wichtig sind, auf später zu verschieben. Ich persönlich schlage vor, dass wir die Steuererklärungen für 2021 vielleicht auf 2023 verlegen? Einen Antrag auf Erhalt der finanziellen Hilfe für die Unterkunft werde ich jedoch nicht stellen.


aufgerufen am 15.03.2022 um 18:24 Uhr

Antoni Administrator
Europäer mit polnischem Herz und deutschem Hirn! Eigentümer des Touristikunternehmens Walking Poland Group, lizenzierter Stadtführer in Warschau, Fotograf, Jurist (1. Staatsexamen), Redakteur
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