Pressespiegel

Entschädigung für verspätete Stadtbusse

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Wenn das Flugzeug verspätet startet oder wenn der Zug nicht kommt, bekommt der potenzielle Passagier vom Betreiber entweder Schadensersatz oder ein neues Fahrticket. Wie ist es bei Verspätungen von Stadtbussen als eines der Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs? In Warschau hat ein Student vom Betreiber Arrive Bus eine Entschädigung von 80 PLN vor Gericht erkämpft. Die Entscheidung kam sehr unerwartet.

Die akademische Viertelstunde

Die streitige Situation ereignete sich 2017 in der Warschauer Innenstadt. Der Linienbus sollte den Passagier um 7:33 Uhr an der Bushaltestelle abholen. Man weiß jedoch wie das so ist in Großstädten. Der morgendliche Berufsverkehr lässt die auf dem Fahrplan angegeben Abfahrtszeiten auseinanderdriften. Kaum jemand in Warschau hofft auch nur, dass die Busse laut Plan fahren. Der Bus kommt, wenn er kommt. Der Student hatte dafür natürlich Verständnis, allerdings nur bis zu einem bestimmten Grad. Nachdem der Geduldsfaden gerissen war, bestellte er via App ein Taxi. Etwas verspätet kam er zur Vorlesung, welche um 8:00 Uhr begonnen hatte. Gut, dass es noch die akademische Viertelstunde gibt. Hoffen wir also, dass der Professor verständnisvoll reagierte. Die Fahrt kostete 22,23 PLN.

Verschiedene Sichtweisen

Der Passagier wandte sich anschließend an den Busbetreiber Arrive Bus und bat diesen höflich um die Auszahlung der aufgewendeten Mittel. Man kann sich denken, dass Arrive Bus damit nicht einverstanden war. Schließlich gibt es in jeder größeren Stadt verstaute Straßen. Man konnte also nicht vorausahnen, wie lange der Bus letzendlich für die Strecke zur Bushaltestelle benötigen würde. Letzten Endes kam der Bus vierzehn Minuten später an. Das sieht der Student jedoch anders und zog vor Gericht.  Er argumentierte, dass ein Passagier darauf vertraufen darf, dass der Bus auch während des Berufsverkehrs pünktlich abfährt. Eine sogenannte Rush Hour am Morgen ist kein außergewöhnlicher Umstand.

Schwerwiegende Konsequenzen

daumen-hoch-warschauDas Warschauer Gericht 1. Instanz gibt dem Studenten Recht, womit ehrlich gesagt kaum jemand gerechnet hatte. Die Fahrgäste können erwarten, dass der Bus zur angegebenen Uhrzeit auch erscheint. Der Busbetreiber muss sich darum kümmern, dass der Fahrplan auch zu Stosszeiten gültig ist. Tymon Radzik soll nun eine Entschädigung von 80 PLN erhalten, also die Taxifahrt plus Zinsen. Interessant ist in der Entscheidung die Tatsache, dass nicht die Städtische Busgesellschaft, sondern die ausführende Firma Arrive Bus für die Entschädigung aufkommen soll. Der Busbetreiber hat schon angekündigt, dass der Fall nicht zu Ende ist. Die Entscheidung ist nämlich noch nicht rechtskräftig. Sollte die Entscheidung jedoch beibehalten werden, kann man sich vorstellen, welche Konsequenzen das nach sich ziehen könnte. Wird es an den Metrostationen dann überhaupt keine Info mehr geben, wann der nächste Zug kommt? Schließlich hat die U-Bahn keinen festgelegten Fahrplan.

Antoni Administrator
Europäer mit polnischem Herz und deutschem Hirn! Eigentümer des Touristikunternehmens Walking Poland Group, lizenzierter Stadtführer in Warschau, Fotograf, Jurist (1. Staatsexamen), Redakteur
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